St. Pantaleon-Erla

Heizkostenzuschuss

Der Gemeinderat hat beschlossen, sozial bedürftigen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2016/2017 in der höhe von € 150,- zu gewähren.
Gefördert werden Personen die ihren Hauptwohnsitz in St. Pantaleon-Erla haben, die die Österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EWR-Mitgliedstaates besitzen und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.

Von der Förderung ausgenommen sind:
- Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
- Personen, die in Heimen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
- Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Beistellung von Brennmaterial besitzen und diese Leistung auch tatsächlich erhalten.
- alle sonsitgen Personen, die keinen eigenen Aufwand für heizkosten haben.

Der Heizkostenzuschuss kann am Gemeindeamt bis 30. März 2017 beantrag werden.

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zu den Richtlinien

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Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2016/2017 in der Höhe von € 120,- zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. März 2017 beantragt werden.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:

  • AusgleichszulagenbezieherInnen
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

Bitte beachten Sie auch die häufig gestellten Fragen (FAQs), insbesondere hinsichtlich Richtsätze für die Ausgleichszulage. 

Telefonische Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie 
beim Bürgerservice-Telefon: 02742 / 9005-9005

Heizkostenzuschuss des Landes NÖ