St. Pantaleon-Erla

Jagdpacht 2017

Es wird mitgeteilt, dass gemäß § 37 Abs. 3 NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500 in der derzeit geltenden Fassung, der Jagdpachtverteilungsplan in der Zeit vom 01. Februar 2016 bis zum 15. Februar 2016 während der Amtsstunden in der Gemeindekanzlei zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Begründete Beschwerden gegen die Feststellung der Anteile sind schriftlich beim Obmann des Jagdausschusses in der Zeit vom 01. Februar 2016 bis zum 15. Februar 2016 einzubringen.