Alleinerziehung

Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch

Im Schuljahr 2020/21 verwendeten über 27 Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Österreich in ihrem Alltag neben Deutsch eine oder mehrere andere Sprachen. Damit bestimmt sprachliche Vielfalt den Alltag an österreichischen Schulen und die Unterrichtsgestaltung wesentlich mit. Es ist eine wichtige Aufgabe der Schule, alle Kinder und Jugendlichen unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen (sprachlichen) Voraussetzungen bestmöglich zu fördern.

Unterrichtssprache Deutsch

Die Kenntnis der Unterrichtssprache Deutsch und der schrittweise Aufbau bildungssprachlicher Kompetenzen stellen die Grundlage für die Beteiligung an allen Bildungsprozessen dar und bilden damit eine wesentliche Voraussetzung für den Schulerfolg, die spätere Integration in den Arbeitsmarkt sowie für die Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben in Österreich.

Frühe Sprachliche Förderung in elementarpädagogischen Einrichtungen

Zur Feststellung der Sprachkompetenzen von Kindern kommt im letzten Jahr vor Schuleintritt ein bundesweit einheitliches Instrument in zwei Varianten ("BESK KOMPAKT" für Kinder mit Deutsch als Erstsprache sowie "BESK-DaZ Kompakt" für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache) seit 2019/2020 österreichweit verpflichtend zum Einsatz. Basierend auf den Ergebnissen des Sprachstandinstruments wird ein verpflichtendes Übergabeblatt von der elementaren Bildungseinrichtung an die Grundschulen übermittelt, welches Informationen bezüglich der Stärken und förderbaren Bereiche eines Kindes im Bereich der Sprache gibt und eine konkrete Ausgangslage für die weitere Förderplanung bietet.

Deutschfördermodell für außerordentliche Schülerinnen/Schüler

Schülerinnen/Schüler, die dem Unterricht auf Grund unzureichender Sprachkenntnisse nicht folgen können, werden seit dem Schuljahr 2018/2019 in Deutschförderklassen oder Deutschförderkursen unterrichtet. Ziel des Deutschfördermodells für außerordentliche Schülerinnen/Schüler ist das frühzeitige und intensive Erlernen der Unterrichtssprache Deutsch, damit diese Schülerinnen/Schüler rasch nach dem Lehrplan der betreffenden Schulart und Schulstufe gemeinsam im Klassenverband unterrichtet werden können.

Die Zuteilung zu einer Deutschförderklasse beziehungsweise zu einem Deutschförderkurs erfolgt auf Basis von MIKA-D, einem österreichweit einheitlichen, standardisierten Testverfahren.

Um den Sprachfortschritt der Schülerinnen/Schüler dokumentieren und bestens unterstützen zu können, sind im Unterricht verpflichtend Diagnoseinstrumente einzusetzen, auf deren Grundlage individuelle Förderpläne zu erstellen sind. Das BMBWF emp­fiehlt für den Einsatz in Deutschförderklassen und Deutschförderkursen, aber auch im Regelunterricht das Förderdiagnoseinstrument USB DaZ.

Sprachsensibler Unterricht

Für Sprachhandlungen im Unterricht sind neben fachlichem Wissen bildungssprachliche Kompetenzen notwendig, die nicht allein im Deutschunterricht aufgebaut werden können. Es bedarf daher einer sprachsensiblen Gestaltung aller Unterrichtsfächer. Im Zentrum des sprachsensiblen Unterrichts steht die Förderung der sprachlichen Weiterentwicklung aller Schülerinnen und Schüler vor allem im Bereich der Bildungs- und Fachsprache.

Das ÖSZ hat im Auftrag des BMBWF umfangreiche Materialien für einen sprachsensiblen Unterricht auf Primar- und Sekundarstufe (Allgemein- und Berufsbildung) entwickelt.

Mehrsprachigkeit und Muttersprachlicher Unterricht

Für Kinder mit anderen Erstsprachen als Deutsch bzw. Kinder, die zweisprachig aufwachsen, gibt es den muttersprachlichen Unterricht. Dieser ist Teil des österreichischen Regelschulwesens und stellt ein wichtiges pädagogisches Angebot zur Förderung der Kompetenzen in der Zweitsprache und zur Stärkung der Persönlichkeits- und Identitätsbildung der Kinder und Jugendlichen dar. Als wichtiger Bestandteil einer umfassenden sprachlichen Bildung trägt der muttersprachliche Unterricht zur Chancengerechtigkeit des österreichischen Bildungssystems bei. Er wird an Volksschulen als unverbindliche Übung und an den anderen Schularten als Freigegenstand oder ebenfalls als unverbindliche Übung angeboten. Im Schuljahr 2020/21 wurden über 25 Sprachen im Rahmen des muttersprachlichen Unterrichts unterrichtet.

Rechtsgrundlage

Schulorganisationsgesetz (SchOG)

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung