Allgemeines zur vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Das Regelpensionsalter für die Alterspension beträgt 65 Jahre bei Männern und noch bis zum Jahr 2024 60 Jahre bei Frauen. Erreicht man bereits früher eine der Langzeitversichertenregelungen ("Hacklerregelungen"), kann man – muss man aber nicht – eine vorzeitige Alterspension beanspruchen.
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer lief seit 1. Juli 2004 aus, indem das Anfallsalter etappenweise bis zum 1. Oktober 2017 bis zur Höhe des Regelpensionsalters hinaufgesetzt wurde.
Hinweis
Langfristig gesehen wird sie durch die mit der Pensionsharmonisierung 2005 eingeführte Korridorpension ersetzt.
Die "Langzeitversichertenregelungen" sollen Frauen und Männern mit langen Zeiträumen der Erwerbstätigkeit weiterhin einen vorzeitigen Pensionsantritt ermöglichen.
Zuständige Stelle
Der Pensionsversicherungsträger
Erforderliche Unterlagen
- Formular "Alterspension – Antrag"
Hinweis
Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.
Rechtsgrundlagen
Das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz Ihres zuständigen Versicherungsträgers (z.B. Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – ASVG, Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz – GSVG, Pflichtversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz – BSVG)
Zum Formular
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz