Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch
Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen durchgeführt.
Im Rahmen eines Hausbesuches von einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt dieser Aktion ist es, oftmals bestehende Informationsdefizite durch praxisnahe Beratung zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.
Tipp
Es besteht auch die Möglichkeit einen solchen Hausbesuch auf Wunsch hin anzufordern.
Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird durchgeführt von Psychologinnen/Psychologen.
Das Angehörigengespräch kann auf Wunsch hin angefordert werden. Dieses Angebot ist kostenlos.
Ab 1. Jänner 2023 sind dabei bis zu fünf Gesprächseinheiten möglich.
Weiterführende Links
- Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege (→ BMSGPK)
- Das Angehörigengespräch (→ BMSGPK)
- Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege (→ SVS)
Rechtsgrundlagen
§ 33a Bundespflegegeldgesetz (BPGG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz