Pension

Online-Erledigung von Amtswegen

Mit Handy-Signaturkartenbasierter BürgerkarteID Austria oder EU-Login können Anträge online gestellt werden. Name und Geburtsdatum liegen – in Form der Personenbindung – bereits elektronisch vor und müssen daher im Online-Formular nicht mehr selbst eingegeben werden. Die Handy-Signaturkartenbasierte Bürgerkarte und die ID Austria können auch mit Vollmachten ausgestattet sein.

Die Erledigung kann somit schneller erfolgen, teilweise sogar unmittelbar. Alle Antragsdaten liegen der Behörde elektronisch vor und müssen nicht aus Papierformularen übertragen werden. Manuelle Kontrollen, wie bei der Identifikation über Ausweisdokumente, können entfallen. Der - im positiven Fall genehmigte - Antrag kann zuverlässig elektronisch zugestellt werden.

Bürgerinnen/Bürger, die an der elektronischen Zustellung teilnehmen, können ihre behördlichen Schriftstücke über das Bürgerserviceportal oesterreich.gv.at bzw. die App "Digitales Amt" und das darin enthaltene elektronische Postfach "Mein Postkorb" erhalten. Auf Unternehmerseite steht "Mein Postkorb" im Unternehmensserviceportal (USP) zur Verfügung.

Ein wichtiger Schritt zur Intensivierung des elektronischen Behördenverkehrs sowie zum Bürokratieabbau wurde mit der Novelle 2017 des E-Government-Gesetzes gesetzt. Konkret wird darin das Recht auf elektronischen Verkehr mit Gerichten sowie mit Verwaltungsbehörden im Zuständigkeitsbereich des Bundes ab 1. Jänner 2020 verankert.

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Letzte Aktualisierung: 17. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen