St. Pantaleon-Erla

Jagdpacht 2018

Es wird mitgeteilt, dass gemäß § 37 Abs. 3 NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500 in der derzeit gel-tenden Fassung, der Jagdpachtverteilungsplan in der Zeit vom 01. Februar - 15. Februar 2018 wäh-rend der Amtsstunden in der Gemeindekanzlei zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Begründete Beschwerden gegen die Feststellung der Anteile sind schriftlich beim Obmann des Jagdausschus-ses in der Zeit vom 01. Februar - 15. Februar 2018 einzubringen.