St. Pantaleon-Erla

Jagdpacht 2022

Es wird mitgeteilt, dass gemäß § 37 Abs. 3 NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500 in der derzeit geltenden Fassung, der Jagdpachtverteilungsplan in der Zeit vom 7. Februar - 18 Februar 2022 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Begründete Beschwerden gegen die Feststellung der Anteile sind schriftlich beim Obmann des Jagdausschusses in der Zeit vom 7. Februar - 18 Februar 2022 einzubringen.
Gemäß § 37 Abs. 7 NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500 in der derzeit geltenden Fassung erfolgt die Auszahlung der Anteile nach Rechtskraft des Aufteilungsverzeichnisses mittels Banküberweisung, gemäß Beschluss des Jagdausschüsse St. Pantaleon und Erla beträgt die Bagatellgrenze für die Überweisung des Jagdpachtes Euro 5,00.
Die Auszahlung der Jagdpachtanteile unter Euro 5,00 erfolgt in der Zeit vom 1. März 2022 bis zum 31. August 2022 während der Amtsstunden am Gemeindeamt St. Pantaleon.