St. Pantaleon-Erla

Ablagerung von Grün- und Strauchschnitt

Öffentliches Wassergut ist für die Wasserwirtschaft wie für die Allgemeinheit von großer Bedeutung. Daher gibt es einige gesetzliche Regelungen, die Sie als Anrainer im Nahbereich eines Grundstückes des Öffentlichen Wassergutes wissen und beachten müssen. Wir weisen darauf hin, dass Ablagerungen im Bereich des öffentlichen Wassergutes verboten sind. Ablagerungen von Grün– und Strauchschnitt behindern den Hochwasserabfluss, der durch Anschwemmungen zu Verklausungen führen kann. Bitte benutzen Sie die Grün– und Strauchschnitt-Container bei der Firma Hasenöhrl oder beim Altstoff-Servicezentrum in St. Valentin für die Entsorgung Ihres Grünschnittes