Heirat

Jugendlichenuntersuchung

Allgemeines

Personen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren (bis zum 18. Geburtstag), die bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichert sind, werden einmal pro Jahr zu einem Gesundheits-Check eingeladen. Diese Untersuchungen sind für berufstätige Jugendliche (insbesondere Lehrlinge) vorgesehen und sollen das Gesundheitsbewusstsein stärken. In der Regel wird auch die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber informiert, damit die/der eingeladene Jugendliche für diesen Arztbesuch frei bekommt.

Jugendlichenuntersuchungen sieht das Gesetz auch für Versicherte der SVS und der BVAEB vor.

Die Jugendlichenuntersuchung ist gratis und kann einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Ablauf

Die Jugendlichenuntersuchungen finden unter anderem bei Fachärztinnen/Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde sowie bei Allgemeinmedizinerinnen/Allgemeinmedizinern, an Berufsschulen, in Betrieben und Ambulatorien bzw. Gesundheitszentren der jeweiligen Sozialversicherungsträger statt.

Im Rahmen eines vertraulichen Gesprächs mit einer Ärztin/einem Arzt wird insbesondere folgendes geprüft:

  • Größe, Gewicht
  • Blutdruck, Herz und Lunge
  • Wohlbefinden (seelische Gesundheit)
  • Ernährung und Bewegung
  • Risikofaktoren wie Rauchen und Alkohol

Ziele der Untersuchung

  • Früherkennung gesundheitlicher Probleme
  • Aufklärung über Gesundheitsrisiken und berufliche Belastungen
  • Unterstützung bei der gesundheitsfördernden Veränderung des Lebensstils

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger