Allgemeinde Informationen zur Amtssignatur


Was ist die Amtssignatur?
Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem „Rundstempel“) sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechanismen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.

Merkmale der Amtssignatur
Der Gesetzgeber normiert in § 19 E-Government-Gesetz drei verpflichtende Merkmale für die Amtssignatur:

• Bildmarke (gemäß § 19 Abs. 1 E-GovG)
• Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde  (gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG)
• Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und des Ausdrucks des Dokuments (gemäß § 20 E-GovG)

Hier gelangen Sie zur gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke.
§ 19 Abs. 3 E-GovG normiert, dass die Behörden ihre Bildmarke im Internet gesichert zu veröffentlichen haben.
Die Gemeinde St. Pantaleon-Erla verwendet folgende Darstellung als Bildmarke für die Amtssignatur.

Prüfung der Amtssignatur
Die Amtssignatur kann unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden.


Wie kann ich die Amtssignatur auf einem Ausdruck einer amtssignierten Erledigung überprüfen?
Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt. Die Vorlage des Ausdruckes an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen:
• persönlich
• per Fax
• per E-Mail (Scan des Dokumentes)
• postalisch (Original oder Kopie)