Volksbegehren - Eintragungswochen
17.04.-24.04.2023 und 19.06.-26.06.2023
Den Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens wurde vom Bundesministerium für Inneres, gemäß
§ 6 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018,für folgende Volksbegehren stattgegeben:
„Beibehaltung Sommerzeit“
„GIS Gebühren NEIN“
„BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!“
„Unabhängige JUSTIZ sichern“
„Lieferkettengesetz Volksbegehren“
„NEHAMMER MUSS WEG“
Die Stimmberechtigten können innerhalb des Eintragungszeitraums, von Montag, 17.04.2023 bis (einschließlich) Montag, 24.04.2023, in jeder Gemeinde oder auch online (www.bmi.gv.at/volksbegehren) den Text samt Begründung des Volksbegehrens Einsicht nehmen & die Zustimmung durch einmalige eigenhändige Eintragung erklären.
Den Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens wurde vom Bundesministerium für Inneres, gemäß
§ 6 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018,für folgendes Volksbegehren stattgegeben:
„NEUTRALITÄT Österreich JA“
„anti-gendern Volksbegehren"
Die Stimmberechtigten können innerhalb des Eintragungszeitraums, von Montag, 19.06.2023 bis (einschließlich) Montag, 26.06.2023, in jeder Gemeinde oder auch online (www.bmi.gv.at/volksbegehren) den Text samt Begründung des Volksbegehrens Einsicht nehmen & die Zustimmung durch einmalige eigenhändige Eintragung erklären.