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Volksbegehren - Eintragungswochen

17.04.-24.04.2023 und 19.06.-26.06.2023

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Den Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens wurde vom Bundesministerium für Inneres, gemäß

§ 6 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018,für folgende Volksbegehren stattgegeben:

„Beibehaltung Sommerzeit“

„GIS Gebühren NEIN“

„BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!“

„Unabhängige JUSTIZ sichern“

„Lieferkettengesetz Volksbegehren“

„NEHAMMER MUSS WEG“


Die Stimmberechtigten können innerhalb des Eintragungszeitraums, von Montag, 17.04.2023 bis (einschließlich) Montag, 24.04.2023, in jeder Gemeinde oder auch online (www.bmi.gv.at/volksbegehren) den Text samt Begründung des Volksbegehrens Einsicht nehmen & die Zustimmung durch einmalige eigenhändige Eintragung erklären.


Den Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens wurde vom Bundesministerium für Inneres, gemäß

§ 6 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018,für folgendes Volksbegehren stattgegeben:

„NEUTRALITÄT Österreich JA“

„anti-gendern Volksbegehren"


Die Stimmberechtigten können innerhalb des Eintragungszeitraums, von Montag, 19.06.2023 bis (einschließlich) Montag, 26.06.2023, in jeder Gemeinde oder auch online (www.bmi.gv.at/volksbegehren) den Text samt Begründung des Volksbegehrens Einsicht nehmen & die Zustimmung durch einmalige eigenhändige Eintragung erklären.