Scheidung

Parlamentarische Bundesheerkommission

Die Parlamentarische Bundesheerkommission nimmt Beschwerden von Soldaten oder wehrpflichtigen Personen entgegen und prüft sie. Die Beschwerde kann schriftlich oder mündlich erfolgen.

Beschweren können sich Personen, die sich freiwillig einer Stellung unterziehen oder sich freiwillig zum Ausbildungsdienst gemeldet haben, Stellungspflichtige, Soldatinnen und Soldaten, Soldatenvertretung, Wehrpflichtige des Miliz- und Reservestandes und Personen, die den Ausbildungsdienst geleistet haben.

Kontakt

Name Kontaktdaten Informationen zur Bundesheerkommission 
Parlamentarische Bundesheerkommission  Roßauer Lände 1
1090 Wien
Telefon: +43 50201 10 21 050; +43 1 31 98 089
Fax: +43 50201 10 17 142
E-Mail: bundesheer.beschwerden@parlament.gv.at
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Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion