Freischneiden der Pflanzen an der Grundstücksgrenze
Wie alle
Jahre wird daran erinnert, dass Bäume, Sträucher und Hecken welche besonders
üppig gewachsen sind und mancherorts schon über die Grundgrenze auf
öffentliches Gut ragen, zu entfernen bzw. zurückzuschneiden sind.
Wir fordern
daher alle Anrainer zu öffentlichen Gemeindestraßen, Güterwegen, Gehsteigen
oder sonstigen Verkehrsflächen auf, ihre Bäume, Sträucher und Hecken welche
über die Grundgrenze auf öffentliches Gut ragen, zu entfernen bzw. zurückzuschneiden.
Für
die Freihaltung des Luftraumes (Siehe Abbildung) oberhalb und neben den
Verkehrsflächen ist der Grundstückseigentümer, auf welchem der Baum bzw. die
Sträucher und Hecken stehen, verantwortlich. (Grundgrenze = Schnittgrenze).
Wir weisen auch darauf hin, dass für Folgen nach Unfällen oder für
Schäden an Fahrzeugen, welche auf eine Sichtbeeinträchtigung durch
herabhängende Äste oder Sträucher zurückzuführen sind, die jeweiligen
Grundstückseigentümer zur Verantwortung gezogen werden können!