St. Pantaleon-Erla

Jagdpacht 2022

Es wird mitgeteilt, dass gemäß § 37 Abs. 7 NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500 in der derzeit geltenden Fassung die Auszahlung der Anteile nach Rechtskraft des Aufteilungsverzeichnisses mittels Banküber-weisung erfolgt, gemäß Beschluss der Jagdausschüsse St. Pantaleon und Erla beträgt die Bagatellgrenze für die Überweisung des Jagdpachtes Euro 5,00.
Die Auszahlung der Jagdpachtanteile unter Euro 5,00 erfolgt in der Zeit vom
01. März bis zum 31. August 2022
während der Amtsstunden am Gemeindeamt St. Pantaleon.