Alleinerziehung

Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

Allgemeine Informationen

Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

  • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
  • Persönlichkeitsentwicklung,
  • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
  • Berufsorientierung,
  • Stärkung sozialer Kompetenzen,
  • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
  • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

  • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
  • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
  • Kinder- und Jugendbetreuung
  • Sozial- und Behindertenhilfe
  • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
  • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
  • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
  • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
  • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
  • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
  • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung
Hinweis:

Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

Mindestalter

Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

Dauer

Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

Taschengeld

Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

Familienbeihilfe

Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Anrechnung auf den Zivildienst

Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

Hinweis:

Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz