Projekt „Umfahrung Stögen“
Die Gemeinde St. Pantaleon-Erla arbeitet gemeinsam mit dem Land Niederösterreich an der Umlegung der B123a im Bereich Stögen–Wagram, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Lärmbelastung für Anrainerinnen und Anrainer deutlich zu reduzieren.
Die aktuelle Planungsvariante wurde am 8. Mai im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Gemeindeamt vorgestellt. Dabei wurden Maßnahmen zur Entschärfung gefährlicher Straßenabschnitte, zur Verkehrsberuhigung sowie zur Schaffung eines sicheren Radwegs präsentiert.
Zugrunde liegende Entscheidungsgrundlagen
-
Erhöhung der Verkehrssicherheit
Die Umgestaltung der Stögener Kreuzung und der gefährlichen Kurve bei Wagram 18 reduziert nachweislich die Unfallgefahr. Zahlreiche schwere Unfälle in diesen Bereichen zeigen die Dringlichkeit der Maßnahme. Durch die neue Vorrangsituation und die veränderte Straßenführung wird erwartet, dass die Unfallzahlen deutlich zurückgehen – insbesondere an der Kreuzung Stögen. -
Schutz gefährdeter Straßenabschnitte und Anrainer
Die Verlegung der Straße entschärft dauerhaft die gefährliche Linkskurve zwischen SC Holiday und Wagram 18 sowie die Hausausfahrten in Stögen und Wagram. Dies erhöht die Sicherheit für Autofahrer und schützt die dort lebenden Anwohner. -
Erhalt bestehender Straßenrangordnungen
Die Einordnungen der Landesstraße L6249 und der Gemeindestraße Angerwiesenstraße bleiben unverändert. Veränderungen und Auswirkungen auf den bestehenden Anrainerverkehr nach St. Pantaleon und Marksee sind daher nicht zu erwarten. -
Ausbau des Radnetzes und Verbesserung der Radverkehrssicherheit
Der Rückbau des Abschnitts Wagram 16–18 zu einem Radweg trennt den Radverkehr vollständig vom motorisierten Verkehr. Dies fördert die Sicherheit und unterstützt eine umweltfreundliche Mobilität. -
Langfristige Entlastung und Aufwertung des Wohnumfelds
Die geplanten Maßnahmen führen zu einer nachhaltigen Verkehrsberuhigung, reduzieren Lärm, Feinstaub und Unfallrisiken und verbessern die Lebensqualität im betroffenen Bereich deutlich. -
Bereitstellung von Grund und Boden durch Grundeigentümer
Für solche Projekte wäre die Gemeinde grundsätzlich für die Grundablöse und den Rückbau alter Straßeninfrastruktur verantwortlich. Aufgrund begrenzter finanzieller Mittel kann die Gemeinde St. Pantaleon-Erla diese Kosten aber nicht tragen.
Die betroffenen Grundeigentümer haben sich aufgrund des zu erwartenden Mehrwertes bereit erklärt, den für den Straßenbau benötigten Grund kostenfrei zur Verfügung zu stellen und die Rückbaukosten durch einen temporären Schotterabbau im Bereich Wagram während der Projektlaufzeit zu kompensieren.- Die Firma Hasenöhrl übernimmt den Schotterabbau und kann das Material direkt im Straßenbau verwenden.
- Nach dem Abbau wird die Fläche rekultiviert und wieder landwirtschaftlich nutzbar gemacht sowie entsprechend auf Grünland rückgewidmet.
Der Beschluss zur Einleitung der Flächenwidmung, sowie der Beschluss eines Übereinkommens mit dem Land NÖ als grundsätzliche Bekundung wurde im Gemeinderat am 03. Juni 2025 mit einstimmig gefasst, nachdem die Anrainerinnen und Anrainer im Rahmen der öffentlichen Anrainerveranstaltung um ihre Zustimmung gebeten wurden.
Weitere Vorgehensweise
- Der Grundsatzbeschluss zur Einleitung der Flächenwidmung (als Basis für das Projekt) im Gemeinderat gefasst.
- Zahlreiche Prüfverfahren im Vorfeld der Einreichung zur Umwidmung wurden bereits positiv abgeschlossen.
- Aktuell befindet sich die Einreichung des Umwidmungsverfahrens in Vorbereitung.
- Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird das Verfahren offiziell eingeleitet.
