An-/Abmeldung Wohnsitzes

Freiwillige Selbstversicherung

Kommt keine der angeführten Möglichkeiten infrage, kann man sich freiwillig selbst versichern. Um nicht sofort auf den Höchstsatz eingestuft zu werden, sollte man gleich beim Antrag auf freiwillige Selbstversicherung auch einen Antrag auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage stellen.

Achtung

Alle diese Versicherungsmöglichkeiten bekommt man nur auf Antrag bei einer Krankenversicherungsanstalt. Dieser muss nach jeder Unterbrechung (z.B. Pflichtversicherung bei Ferialjob) neu gestellt werden.

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Letzte Aktualisierung: 8. September 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung