An-/Abmeldung Wohnsitzes

Tachograph

Sinnverwandte Begriffe: Fahrtschreiber, Fahrtenschreiber

Der Tachograph ist ein Kontrollgerät

  • für Güterfahrzeuge, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse (hzG) 3,5 Tonnen übersteigt,
  • sowie für Busse mit mehr als neun Sitzplätzen

Er ermöglicht die Überprüfung, ob Fahrerinnen/Fahrer und Transportbetriebe die gesetzlichen Bestimmungen für Lenk- und Ruhezeiten befolgen. Seit Mai 2006 ersetzt der digitale Tachograph die analogen Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber) mit Schaublatt. Alle seit 1. Mai 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen LKWs mit mehr als 3,5 t hzG und Busse mit mehr als neun Sitzplätzen (inklusive Fahrerin/Fahrer) müssen (sofern keine Freistellung von der Ausrüstungspflicht gilt) mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein.

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion