Erwachsenenvertretung

WOHNSCHIRM

WOHNSCHIRM ist das Programm des Sozialministeriums, das Wohnungslosigkeit verhindert und beendet. Es ist ein subsidiäres Programm: Es hilft dann, wenn eigene Mittel sowie Unterstützungsleistungen der Bundesländer, Städte oder Gemeinden nicht ausreichen oder nicht zur Verfügung stehen.

WOHNSCHIRM Miete: Verhinderung von Wohnungslosigkeit

WOHNSCHIRM MIETE unterstützt Mieterinnen/Mieter, die Mietrückstände haben, diese nicht selbst bezahlen können und dadurch von Wohnungsverlust bedroht sind. Nach einer kostenlosen Beratung durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter kann ein Antrag auf Übernahme von Mietrückständen oder auf finanzielle Unterstützung beim Umzug in eine neue, leistbare Wohnung gestellt werden.

WOHNSCHIRM HOUSING FIRST: Beendigung von Wohnungslosigkeit

WOHNSCHIRM HOUSING FIRST (zuerst die [eigene] Wohnung) unterstützt wohnungslose Personen, die nicht in der Lage sind, die Wohnungslosigkeit selbstständig mit eigenen Mitteln zu beenden oder abzuwenden. Die Vermittlung von leistbaren Wohnungen in Verbindung mit Begleitung durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter ist Kern der Unterstützungsleistungen. Im Zusammenhang damit kann das Programm auch Anmietungskosten (Kautionen und Finanzierungsbeiträge) übernehmen.

WOHNSCHIRM ENERGIE: Energiesicherung

Für Menschen mit niedrigem Einkommen ist in Härtefällen Unterstützung im Bereich der Energiekosten möglich. Bei unmittelbar drohender oder bereits durchgeführter Energieabschaltung können nach Beratung und Antragstellung einmalig Energieschulden übernommen werden.

Kostenlose Beratung

Bei Wohnungslosigkeit, Mietschulden oder Abschaltung der Energie: Kommen Sie zur kostenlosen Beratung! Auf der WOHNSCHIRM-Website (BMASGPK) finden Sie alle Beratungsstellen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz