WOHNSCHIRM
WOHNSCHIRM Miete: Verhinderung von Wohnungslosigkeit
WOHNSCHIRM MIETE unterstützt Mieterinnen/Mieter, die Mietrückstände haben, diese nicht selbst bezahlen können und dadurch von Wohnungsverlust bedroht sind. Nach einer kostenlosen Beratung durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter kann ein Antrag auf Übernahme von Mietrückständen oder auf finanzielle Unterstützung beim Umzug in eine neue, leistbare Wohnung gestellt werden.
WOHNSCHIRM HOUSING FIRST: Beendigung von Wohnungslosigkeit
WOHNSCHIRM HOUSING FIRST (zuerst die [eigene] Wohnung) unterstützt wohnungslose Personen, die nicht in der Lage sind, die Wohnungslosigkeit selbstständig mit eigenen Mitteln zu beenden oder abzuwenden. Die Vermittlung von leistbaren Wohnungen in Verbindung mit Begleitung durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter ist Kern der Unterstützungsleistungen. Im Zusammenhang damit kann das Programm auch Anmietungskosten (Kautionen und Finanzierungsbeiträge) übernehmen.
WOHNSCHIRM ENERGIE: Energiesicherung
Für Menschen mit niedrigem Einkommen ist in Härtefällen Unterstützung im Bereich der Energiekosten möglich. Bei unmittelbar drohender oder bereits durchgeführter Energieabschaltung können nach Beratung und Antragstellung einmalig Energieschulden übernommen werden.
Kostenlose Beratung
Bei Wohnungslosigkeit, Mietschulden oder Abschaltung der Energie: Kommen Sie zur kostenlosen Beratung! Auf der WOHNSCHIRM-Website (BMASGPK) finden Sie alle Beratungsstellen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Weiterführende Informationen
- WOHNSCHIRM-Website (BMASGPK)
- WOHNSCHIRM-Video (BMASGPK)
- Wohnen (BMASGPK)
- Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in Österreich
Rechtsgrundlagen
- Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA-G)
- WOHNSCHIRM Miete und WOHNSCHIRM Energie: Richtlinie zur Umsetzung "Teuerungsbedingte Delogierungsprävention und Wohnungs- sowie Energiesicherung" (PDF, 209 KB)
- WOHNSCHIRM Housing First: Richtlinie zur Umsetzung: "Housing First – Unterstützung zur Beendigung von Wohnungslosigkeit" (PDF, 250 KB)
