Führerschein

Leben in der Stadt Mittersill

Hinweis

Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Arbeiten in Haus und Garten

Rasenmähen

Tätigkeit: Rasenmähen

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag) 
    • 9 bis 20 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • 10 bis 12 Uhr 

Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

Tätigkeit: Verwendung von Kreissägen und übermäßig lärmerzeugenden Mischmaschinen und anderen Baumaschinen

erlaubt:

  • Sonn- und Feiertag
    • ab 8 Uhr

Regelungen bezüglich Kfz

Autowaschen

Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

Beispiel

Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

Auf öffentlichen Straßen

Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

Warmlaufenlassen des Motors

Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

Lärmbelästigung durch Mopeds

Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

Schneeräumung und Streupflicht

Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Hundehaltung

Maulkorb- bzw. Leinenzwang

Im Gemeindegebiet von Mittersill sind Hunde in folgenden Gebieten außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingezäunten Grundflächen an der Leine zu führen:

  • Historischer Stadtkern mit Krankenhaus, Schulen, Anton Webern Park, Kirche mit Friedhof, Bahnhof, Stampferau, Klausen, Lendsiedlung, Äußerer Markt, Burk samt Seniorenheim, Rettenbach, Felben
  • Kneippanlage inklusive Kneipparcours und Grashüpferplatz, Kreuzgasse
  • Zierteich mit dem Nationalparkzentrum
  • Spazierweg Salzachdamm ab Stampferau Richtung Stuhlfelden
  • Tauernradweg Kürsingerdamm und Golfplatz

In öffentlichen Sport-, Bade- und Kinderspielplätze dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.

Die Leinen- oder Maulkorbpflicht gilt nicht, wenn

  • das Mitführen eines Hundes eine solche Beschränkung ausschließt (z.B. bei Hunden im Einsatz mit Sicherheitsorganen, Lawinensuchhunden, Jagdhunden, Assistenzhunden) oder
  • ein Nachweis mitgeführt wird, dass der Hund sich in einer Ausbildung zu einem so eingesetzten Hund befindet.

Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

Hundekot

An Straßen, Plätzen, in Siedlungen, Sparzierwegen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie frei zugänglichen teilen von Häusern, Höfen, Gartenanlagen sind Hundekot von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

Das Mitführen oder freie Laufen lassen von Hunden auf im Gemeindegebiet gelegenen öffentlichen Kinderspielplätzen ist generell verboten.

Eine ordnungsgemäße Entsorgung liegt dann vor, wenn der Hundekot in einem geeigneten Behältnis, etwa einem Hundekotsammelsack, gesammelt und im Anschluss daran in ein dafür vorgesehenes Behältnis oder eine Mülltonne entsorgt wird.

Diese Verpflichtungen gilt nicht für bewaldete Flächen und Flächen unter Büschen und Sträuchern, ausgenommen in Siedlungen.

Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Hunde im Einsatz mit Sicherheitsorganen, mit Einsatzkräften der Rettung und ähnlichen Einrichtungen, sowie im Gebrauch als Blindenhunde.

Müll

Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

Hinweis

Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

Abfallsammelzentrum der Stadt

Gewerbering-West
8730 Mittersill

Telefon: +43 6562 6236 70

Öffnungszeiten:

  • Mittwoch
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13 bis 17 Uhr
  • Freitag
    • 7 bis 16 Uhr

Kontaktdaten der Stadt

Stadtgemeinde Mittersill
Stadtplatz 1
5730 Mittersill

Telefon: +43 6562 6235
Fax: +43 6562 6236 20
E-Mail: gemeinde@mittersill.at

Amtsstunden:

  • Montag bis Freitag
    • 7:30 bis 12 Uhr
  • Montag, Mittwoch und Donnerstag
    • 13 bis 17 Uhr
  • Dienstag
    • 13 bis 18 Uhr

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Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
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  • Die zuständige Gemeinde
  • oesterreich.gv.at-Redaktion