Geburt

Radfahrprüfung

Allgemeine Informationen

Die Radfahrprüfung wird oft im Rahmen des Schulunterrichts in der 4. Klasse Volksschule vorbereitet und durchgeführt. Die Prüfung ist freiwillig und berechtigt Kinder im Alter von zehn bis zwölf Jahren, ohne Begleitperson ein Fahrrad im Straßenverkehr zu lenken.

Für Kinder unter zwölf Jahren besteht eine Radhelmpflicht. Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm auch trägt, ist seine Aufsichtsperson. Das gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren, die in einem Fahrradanhänger befördert oder auf einem Fahrrad mitgeführt werden. 

Voraussetzungen

  • Alter: vollendetes 9. Lebensjahr und Besuch der 4. Schulstufe oder vollendetes 10. Lebensjahr
  • Geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Fahrrädern
  • Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften

Zuständige Stelle

Die Bezirkshauptmannschaft

Verfahrensablauf

Die Radfahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die praktische Prüfung wird von einer Polizistin/einem Polizisten abgenommen. Wenn beide Prüfungsteile positiv sind, wird dem Kind der Fahrradausweis überreicht. Dabei ist anzunehmen, dass die erforderliche körperliche und geistige Eignung sowie die Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften beim Kind vorhanden sind.

Hinweis

Wie dieser Nachweis zu erfolgen hat, ist in der Straßenverkehrsordnung nicht geregelt und könnte von den zuständigen Behörden unterschiedlich behandelt werden.

Das Österreichische Jugendrotkreuz bietet Ihnen Informationen und Lernunterlagen zur freiwilligen Radfahrprüfung für Kinder.

Erforderliche Unterlagen

  • Von den Erziehungsberechtigten ausgefüllter Antrag (dieses Formular wird von Schulen an die Eltern ausgegeben und dann an die Behörde geschickt)
  • Ein Passfoto

Kosten

Die Ausstellung des Fahrradausweises ist grundsätzlich kostenlos. Es steht der Behörde jedoch frei, Gebühren einzuheben. In Wien beispielsweise sind 3,27 Euro Verwaltungsabgabe zu bezahlen.

Zusätzliche Informationen

Freiwillige Radfahrprüfung (→ ÖJRK)

Auf den Seiten des Österreichischen Jugendrotkreuzes kann auch die Online-Lernplattform "radfahrprüfung.at" aufgerufen werden, auf der Kinder das Wissen, das sie in der Schule gelernt haben, spielerisch üben und die Prüfungssituation simulieren können.

Rechtsgrundlagen

§§ 65, 68 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie