Geburt

Armenisch-apostolische Kirche in Österreich – Eintritt und Übertritt 

Allgemeine Informationen

Wer als ausländische Staatsbürgerin/ausländischer Staatsbürger nach Österreich kommt und in ihrem/seinem Heimatland bereits nach armenisch-apostolischem Ritus getauft wurde, wird nach erfolgter Meldung bei der Armenisch-apostolischen Kirche automatisch Mitglied der österreichischen Religionsgesellschaft.

Wer nicht nach armenisch-apostolischem Ritus getauft wurde, also von einer anderen Religion in die armenisch-apostolische Kirche in Österreich übertreten möchte, muss schriftlich ein Ansuchen um Aufnahme in die Kirchengemeinde stellen. Daraufhin erhält sie/er entsprechenden Unterricht in den Glaubensgrundsätzen der armenisch-apostolischen Kirche.

Die Taufe wird bei Personen anerkannt, die bereits nach christlichem Ritus getauft wurden. Erfolgt ein Übertritt von einer nicht-christlichen Religionsgesellschaft zur armenisch-apostolischen Kirche, wird die Eintretende/der Eintretende getauft.

Erforderliche Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Bei Kindern, von denen nur ein Elternteil der armenisch-apostolischen Kirche in Österreich zugehörig ist, entscheiden die Eltern, nach welchem Ritus sie ihr Kind taufen lassen möchten.

Weiterführende Links

Armenisch-apostolische Kirche ( AAKG)

Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion