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FAQ: Allgemeines zu ID Austria

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Die ID Austria ersetzt als elektronischer Identitätsnachweis zukünftig die Handy-Signatur. Sie ermöglicht es, die eigene Identität auf digitalem Weg mittels AppDigitales Amt“ nachzuweisen.

Sie erhalten die ID Austria bei allen Registrierungsbehörden. Für Nutzerinnen/Nutzer der Handy-Signatur besteht die Möglichkeit, über einen Online-Prozess auf ID Austria umzustellen.

Um die ID Austria zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Hinweis: Die ID Austria kann auch mit einem alternativen Authentifizierungsfaktor anstelle eines Smartphones mit der App "Digitales Amt" registriert und verwendet werden.

Die ID Austria befand sich anfänglich in einer Pilotphase, um das neue System zu testen und die Qualität für den offziellen Betrieb sicherzustellen. Mittlerweile läuft der reguläre Betrieb. 

Ja, die ID Austria kann auch mittels FIDO-Sicherheitsschlüssel oder Signaturkarte genutzt werden. Zusätzlich wird die Hinterlegung einer Mobiltelefonnummer empfohlen, da diese zur etwaigen Wiederherstellung des ID Austria Zugangs nötig ist.

Der reguläre Betrieb der ID Austria startete am 5. Dezember 2023. Für Nutzerinnen und Nutzer einer ID Austria bedeutet das keine Änderung. 

Die Handy-Signatur bei Web- und App-Anmeldungen wurde vollständig von der ID Austria abgelöst. Wer noch eine Handy-Signatur nutzt, muss diese daher einfach online auf eine ID Austria umstellen. Bei einer Anmeldung mit Handy-Signatur werden Sie automatisch durch die nötigen Schritte zur Umstellung geführt. Rufen Sie dazu in der ID Austria Anmeldemaske (z.B. auf oesterreich.gv.at) den Link "Von Handy-Signatur umsteigen" auf.

Mehr Information zum Umstieg finden Sie unter Welche Möglichkeiten gibt es die Handy-Signatur auf ID Austria umzustellen?

Auch die Bürgerkarte wurde von der ID Austria abgelöst. Mehr Information dazu finden Sie unter Wie funktioniert die Umstellung von Bürgerkarten auf ID Austria?

Die ID Austria kann einerseits in Online-Verfahren für das Login als elektronischer Ausweis eingesetzt werden, andererseits kann damit auch elektronisch unterschrieben werden.

 Außerdem ermöglicht die ID Austria auch das Vorweisen von Ausweisdokumenten (z.B. Führerschein, Altersnachweis) in digitaler Form. Die bekannten physischen Dokumente bleiben aber selbstverständlich gültig.

Die ID Austria stellt die Weiterentwicklung der Handy-Signatur/Bürgerkarte dar und hat diese abgelöst.

Nutzen Sie ID Austria für folgende Anwendungen (Auszug):

  • Elektronische Unterschrift:
    Hinsichtlich der elektronischen Unterschrift erfüllt die ID Austria alle europäischen Vorgaben. Die qualifizierte Signatur, die mit der ID Austria durchgeführt werden kann, ist der eigenhändigen Unterschrift EU-weit gleichgestellt (Ausnahmen siehe Signatur- und Vertrauensdienstegesetz § 4).  Das bedeutet, dass damit überall in Europa elektronisch unterschrieben werden kann.
  • Login-Funktionalität:
    Die Login-Funktionalität – und somit der elektronische Nachweis der Identität des Anwenders – kann für österreichische Online-Verfahren und Anwendungen verwendet werden. Andere EU-Länder sind verpflichtet, die ID Austria gleichwertig mit ihren eigenen eIDs in der höchsten Sicherheitsstufe anzuerkennen. Österreichische Webanwendungen können natürlich auch jederzeit im Ausland aufgerufen und mit der Funktion der ID Austria genutzt werden.
  • Ausweisfunktion der ID Austria:
    Mithilfe der ID Austria können Ausweise wie z.B. der Führerschein am Smartphone vorgewiesen werden. Dessen Gültigkeit für Verkehrskontrollen ist vorerst auf Österreich beschränkt. Die ID Austria ersetzt kein Reisedokument bei einem Grenzübertritt.

Ja. Wenn ein Behördenservice online angeboten wird, ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich.

Die Handy-Signatur wurde am 5.12.2023 von der ID Austria abgelöst. Sie müssen daher auf die ID Austria umsteigen. Bei einer Anmeldung mit Handy-Signatur werden Sie einfach automatisch durch die nötigen Schritte zur Umstellung geführt. Rufen Sie dazu in der ID Austria Anmeldemaske (z.B. auf oesterreich.gv.at) den Link "Von Handy-Signatur umsteigen" auf oder melden Sie sich in der App "Digitales Amt" an.

Bei der Online-Umstellung von der Handy-Signatur übernimmt die ID Austria mit Vollfunktion die restliche Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur. Die Verlängerung der Gültigkeit ist online unter „ID Austria verlängern“ möglich.

Die ID Austria mit Basisfunktion behält ebenfalls die Gültigkeitsdauer Ihrer Handy-Signatur, kann aber nicht mehr verlängert werden. Die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur bzw. ID Austria mit Basisfunktion finden Sie unter „Meine ID Austria verwalten“ im Punkt "Signatur-Zertifikatsdaten einsehen“.

Weitere Informationen:

Wie die Handy-Signatur auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden kann, hängt davon ab, wo sie ursprünglich ausgestellt wurde:

Weitere Informationen:

Unter "Signatur-Zertifikatsdaten einsehen" können Sie auch mit Ihrer Handy-Signatur einsteigen und die Daten Ihres Zertifikats einsehen. Dort ist die Information „behördlich“ oder „nicht behördlich“ vermerkt.

Wenn Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde (z.B. bei einem Gemeindeamt oder über FinanzOnline*), kann sie direkt online auf die Vollfunktion der ID Austria aufgewertet werden.

Wenn sie nicht behördlich registriert wurde (z.B. via A1, Postamt oder Sozialversicherung), kann sie online nur auf die Basisfunktion der ID Austria umgestellt werden.

*Als behördliche Registrierungsstellen gelten laut Verordnung:

  • oberstes Organ des Bundes oder der Länder
  • Bürgermeister
  • Bezirksverwaltungsbehörde
  • Finanzamt Österreich
  • FinanzOnline

Die Handy-Signatur kann über einen Online-Prozess auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Folgen Sie dafür der Anleitung zum Umstieg und überspringen Sie den Schritt "Aufwerten zur Vollfunktion" (Eingabe der Ausweisnummer). Dadurch wird Ihre Handy-Signatur nur auf eine ID Austria mit Basisfunktion umgestellt.

Die ID Austria mit Basisfunktion bietet denselben Funktionsumfang wie die Handy-Signatur. Auch Signaturen mittels SMS-TAN sind weiterhin möglich. Die ID Austria mit Basisfunktion behält die Gültigkeitsdauer Ihrer Handy-Signatur, kann aber nicht mehr verlängert werden. Die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur bzw. ID Austria mit Basisfunktion finden Sie unter "Meine ID Austria verwalten" im Punkt "Signatur-Zertifikatsdaten einsehen". Wenn die ID Austria mit Basisfunktion abläuft, müssen Sie eine neue ID Austria bei einer Behörde registrieren.

Ein Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria mit Vollfunktion kann online oder persönlich durchgeführt werden. Ob ein Online-Prozess genutzt werden kann oder eine Registrierungsbehörde persönlich aufgesucht werden muss, hängt davon ab, wo die Handy-Signatur registriert wurde.
Mehr Info dazu finden Sie unter Woran kann ich erkennen, ob meine Handy-Signatur behördlich registriert wurde und ich daher online auf die ID Austria mit Vollfunktion aufwerten kann?

Behördlich registrierte Handy-Signaturen (z.B. bei einem Gemeindeamt oder über FinanzOnline) können im Rahmen eines Online-Prozesses umgestellt werden.
→ Anleitungsvideo zur Umstellung von einer behördlich registrierten Handy-Signatur

Bei der Online-Umstellung von der Handy-Signatur übernimmt die ID Austria mit Vollfunktion die restliche Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur. Unter „ID Austria verlängern“ können Sie die Gültigkeitsdauer einsehen und um weitere fünf Jahre verlängern.

Bei nicht behördlich registrierten Handy-Signaturen (z.B. via A1, Postamt, Sozialversicherung) ist das Aufsuchen einer Registrierungsbehörde zur Feststellung der Identität nötig. Führen Sie dazu zunächst den Umstieg von der Handy-Signatur auf die ID Austria mit Basisfunktion auf oesterreich.gv.at oder in der App "Digitales Amt" durch und besuchen Sie anschließend eine Registrierungsbehörde.

Hinweis: Bei der ID Austria mit Vollfunktion ist die Durchführung von Signaturen und Anmeldungen nur mit einem geeigneten Authentifizierungsfaktor möglich, z.B. App oder FIDO-Sicherheitsschlüssel. Die Signatur mittels SMS-TAN wird aus Sicherheitsgründen nicht mehr unterstützt.

Die Basisfunktion der ID Austria enthält alle Funktionen der Handy-Signatur. Auch Signaturen mittels SMS-TAN sind weiterhin möglich. Die Handy-Signatur kann über einen Online-Prozess auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Dabei wird die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen, kann aber nicht mehr verlängert werden. Daher wird die Aufwertung auf ID Austria mit Vollfunktion vor Ende der Zertifikatslaufzeit empfohlen. Die Gültigkeitsdauer der ID Austria mit Basisfunktion finden Sie unter „Meine ID Austria verwaltenim Punkt "Signatur-Zertifikatsdaten einsehen". Wenn die ID Austria mit Basisfunktion abläuft, müssen Sie eine neue ID Austria bei einer Behörde registrieren.

Die Vollfunktion der ID Austria (in Medien oft auch „Vollversion“ genannt) eröffnet zusätzlich zu den Funktionen der Handy-Signatur auch neue Einsatzmöglichkeiten, wie z.B. die Ausweisfunktion am Smartphone und die EU-weite Anerkennung. Aus Sicherheitsgründen ist für die Registrierung der ID Austria mit Vollfunktion eine behördliche Identitätsfeststellung notwendig. Signaturen mittels SMS-TAN werden nicht mehr unterstützt. Wenn Sie Ihre Handy-Signatur auf die ID Austria mit Vollfunktion umstellen, wird ebenfalls die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen. Anschließend kann sie online unter „Meine ID Austria verwalten“ verlängert werden.

Möglicherweise haben Sie Ihre alten Zugangsdaten für die Handy-Signatur verwendet. Wenn Sie die Behörde besucht haben und dort eine neue ID Austria registriert wurde, so haben Sie beim Abschluss der Registrierung zu Hause auch einen neuen Benutzernamen und Passwort vergeben. Unter "Meine ID Austria verwalten" können Sie Ihren Benutzernamen einsehen, wenn Sie Ihr Passwort kennen und Ihre Mobiltelefonnummer hinterlegt ist. Bei weiteren Fragen können Sie unsere kostenlose Serviceline kontaktieren.

Bei Anmeldungen und Signaturen mittels Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion können Sie sich eine SMS-TAN zusenden lassen, um Ihre Identität zu bestätigen.

Die Vollfunktion der ID Austria ermöglicht die Attribut-Auslieferung aus behördlichen Registern und unterliegt höheren EU-weiten Sicherheitsstandards, die z.B. auch die Ausweisfunktion am Smartphone ermöglichen. Eine Authentifizierung mittels SMS-TAN wird daher aktuell nicht angeboten. 

Es gibt derzeit folgende Alternativen zur SMS-TAN :

  • In der App „Digitales Amt“: Sie erhalten eine Benachrichtigung von der App, die Sie auffordert, eine offene Signatur zu unterzeichnen und per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung zu bestätigen.
    Hinweis: Wenn Sie Benachrichtigungen nicht aktiviert haben, können Sie in der App auch manuell den Tab „Profil“ anwählen und dort auf „Offene Signaturen“ klicken, um Anmeldungen und Signaturen zu bestätigen.
  • In der App „A-Trust Signatur“: Sie erhalten eine Benachrichtigung von der App, die Sie auffordert, eine offene Signatur zu unterzeichnen und per Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder Geräte-PIN zu bestätigen.
  • FIDO-Sicherheitsschlüssel: Um diesen anstelle der SMS-TAN zu nutzen, fügen Sie ihn unter „Meine ID Austria verwalten“ als Authentifizierungsfaktor zu Ihrer ID Austria hinzu.
  • Signaturkarte: Wenn Sie eine Signaturkarte besitzen, können Sie diese unter „Meine ID Austria verwalten“ als 2. Authentifizierungsfaktor zu Ihrer ID Austria hinzufügen.

Folgende Authentifizierungsfaktoren sind derzeit geeignet, um eine Anmeldung oder Signatur mit ID Austria (Vollfunktion) zu bestätigen oder die ID Austria Registrierung durchzuführen:

  1. App "Digitales Amt" mit Fingerabdruck/Gesichtserkennung – mehr Info siehe Systemanforderungen
  2. FIDO-Sicherheitsschlüssel zur Verbindung mit einem Computer
  3. alternative Authentifizierungs-App für ID Austria (derzeit z.B. A-Trust Signatur App mit Fingerabdruck/Gesichtserkennung oder Geräte-PIN)          
  4. Signaturkarte zur Verbindung mit einem Kartenlesegerät

Bei der ID Austria mit Basisfunktion sind Signaturen und Anmeldungen weiterhin mittels SMS-TAN möglich. Sie ist jedoch nicht verlängerbar und bietet weniger Funktionen als die ID Austria mit Vollfunktion. Wenn die ID Austria mit Basisfunktion abläuft, müssen Sie eine neue ID Austria bei einer Behörde registrieren.

FIDO-Sicherheitsschlüssel können als zweiter Authentifizierungsfaktor zur Anmeldung mit ID Austria im Webbrowser verwendet werden und stellen dort eine Alternative zu Smartphone-Apps wie „Digitales Amt“ dar.

​​Es handelt sich dabei um einen FIDO2 Token (Fast IDentity Online Token).

Dies ist ein Gerät, das mit einem Computer verbunden werden kann, ähnlich wie ein USB-Stick. Wenn Sie den FIDO-Sicherheitsschlüssel zur ID Austria hinzufügen, generiert der FIDO-Sicherheitsschlüssel ein Schlüsselpaar, mit dem Sie sicher authentisiert werden: Der private Schlüssel verbleibt im Token, der öffentliche Schlüssel wird mit Ihrer ID Austria verknüpft. Die Authentifizierung findet durch die Signatur einer Challenge mit dem privaten Schlüssel statt.

Dadurch fungiert der FIDO-Sicherheitsschlüssel – ähnlich wie ein am Smartphone gespeicherter Fingerabdruck – als zweiter Authentifizierungsfaktor, um Ihre Identität bei Anmeldungen im Web zu bestätigen.​

FIDO-Sicherheitsschlüssel können im Handel erworben werden. Achten Sie dabei bitte darauf, dass sie mit der ID Austria kompatibel sind. Liste an kompatiblen FIDO-Sicherheitsschlüsseln

Wenn Sie bereits eine ID Austria besitzen, können Sie unter „Meine ID Austria verwalten“ einen FIDO-Sicherheitsschlüssel als Authentifizierungsfaktor hinzufügen. Beachten Sie, dass FIDO-Sicherheitsschlüssel nicht zwischen mehreren Personen geteilt werden können.

Wenn Sie noch keine ID Austria besitzen, können Sie die Registrierung mittels SMS-TAN und FIDO-Sicherheitsschlüssel durchführen. In diesem Fall benötigen Sie kein Smartphone.

Der FIDO-Sicherheitsschlüssel muss bei der Verknüpfung und bei jeder Verwendung mit dem Gerät verbunden sein. Dafür wird im Browser ein zusätzliches Fenster des qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters geöffnet. Anschließend werden Sie durch die Authentifizierung geführt: Sie bestätigen Ihre Anmeldung durch Eingabe der PIN Ihres FIDO-Sicherheitsschlüssels und durch Tippen auf diesen.
Hinweis: Je nach Gerätekonfiguration kann es vorkommen, dass Ihr Gerät beim Verbinden des FIDO-Sicherheitsschlüssels vorschlägt, einen Passkey zu erstellen und dafür einen QR-Code zu scannen. In diesem Fall klicken Sie bitte auf „Anderes Gerät verwenden“ und setzen den Prozess wie oben beschrieben fort.

Um Ihren FIDO-Sicherheitsschlüssel zurückzusetzen, wenden Sie sich bitte telefonisch an den Signaturlösungs-Anbieter der ID Austria.

Allgemeine Info zu FIDO2:

Token, die FIDO2 Level 2 zertifiziert mit WebAuthn unterstützen, können mit ID Austria verwendet werden. Dies erfüllen derzeit:

  • GoTrust Idem Key FIDO2
  • Trustkey G310H
  • Trustkey B210H
  • Trustkey B210

Gängige Modelle bieten meist Verbindung via USB oder NFC zu Ihrem Computer an. Sie können im Handel erworben werden und können je nach Ausführung zwischen 30 Euro und 70 Euro kosten.

Wir empfehlen die Nutzung am Betriebssystem Windows und die Verwendung von gängigen Browsern wie Chrome oder Firefox, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Eine Übersicht über die Unterstützung von FIDO2 auf Betriebssystemen und Browsern finden Sie auf https://fidoalliance.org/expanded-support-for-fido-authentication-in-ios-and-macos/.

Hinweis von A-Trust zur Nutzung von Yubikeys mit der ID Austria

Die App „Digitales Amt“ ermöglicht mit der ID Austria digitale Signaturen zu setzen und Anmeldungen bei Online-Services durchzuführen:

  • Signaturen für:
    • Unterschreiben von Dokumenten
    • Anmeldung bei E-Government Services im Web
    • Anmeldung bei E-Government Services in Apps (z.B. FinanzOnline [+], eAusweise)
    • Anmeldung bei EU-weiten E-Government Services
  • Digitale Amtsservices (z.B. Wohnsitz ummelden, Wahlkarte beantragen, PDFs in der App signieren, Digitaler Babypoint u.v.m.)

Zur Authentifizierung ist eine aktivierte Fingerabdrucks-Funktion/Gesichtserkennung notwendig.

Die ID Austria unterliegt EU-weiten Sicherheitsstandards und benötigt daher zusätzlich zum Signatur-Passwort zumindest einen sicheren zweiten Authentifizierungsfaktor. Die Einrichtung von Biometrie ist nicht für alle Authentifizierungsfaktoren erforderlich.

Es stehen aktuell zur Verfügung:

  • die App "Digitales Amt" geschützt durch Fingerabdruck oder Gesichtserkennung/Iriserkennung
    • Fingerabdruck oder Gesichtserkennung/Iriserkennung stellen sicher, dass niemand in Ihrem Namen Anmeldungen oder digitale Amtswege durchführen kann.
    • Ihre biometrischen Daten liegen als verschlüsselte mathematische Darstellungen in einem gesicherten Bereich Ihres Geräts und verlassen diesen niemals. Weder das Betriebssystem Ihres Geräts noch darauf installierte Programme haben Zugriff auf diese Daten. Sie werden nur innerhalb des gesicherten Bereichs genutzt, um zu bestätigen, dass der gescannte Fingerabdruck bzw. Gesicht den registrierten Biometriedaten entspricht.
  • Ohne Biometrie:

Warum ist es notwendig, die Bürgerkarte auf ID Austria umzustellen?

Die ID Austria hat am 5.12.2023 die Bürgerkarte und die Handy-Signatur abgelöst und ist in Österreich der neue Standard für den elektronischen Identitätsnachweis.

Bürgerkarten müssen daher auf ID Austria umgestellt werden. Bei der ersten Anmeldung ab 5.12.2023 werden Sie automatisch durch die nötigen Schritte zur Umstellung geführt.

Wie funktioniert die Umstellung und wie ändern sich dadurch die verfügbaren Funktionalitäten?

Bürgerkarten (Signaturkarten mit Personenbindung) ermöglichten bislang den Zugang zu e-Government Services.

  1. Um diese Funktionen weiterhin zu nutzen, ist es nötig, die Bürgerkarte auf eine ID Austria umzustellen. Die Bürgerkarte in ihrer bisherigen Form wird nicht mehr unterstützt.
    • Die Umstellung kann im Zuge einer Anmeldung an einer Webanwendung erfolgen. Wählen Sie dazu "Bürgerkarte umstellen" auf der Anmeldemaske von ID Austria.
    • Weiters können Sie diese Umstellung starten, indem Sie in dem Bereich "Meine ID Austria verwalten" die Funktion "Signaturkarte auf ID Austria umstellen" auswählen.
  2. Alternativ können Sie, wenn Sie bereits eine ID Austria nutzen, die Signaturkarte als zusätzlichen 2. Authentifizierungsfaktor hinzufügen. Nutzen Sie dafür die Funktion Signaturkarte hinzufügen als 2. Authentifizierungsfaktor unter "Meine ID Austria verwalten".

Ich habe meine Bürgerkarte auf ID Austria umgestellt. Wie kann ich nun einen zweiten Faktor hinzufügen, z.B. ein Smartphone?

Für Ihr ID Austria Konto können zusätzliche Authentifizierungsfaktoren (Smartphone mit „Digitales Amt“ App oder FIDO-Sicherheitsschlüssel) hinzufügt werden.

Verwenden Sie dazu die Funktionen Neues Smartphone in der App „Digitales Amt“ anmelden oder Neuen FIDO-Sicherheitsschlüssel verknüpfen.

Im Zuge dieser Abläufe werden Sie aufgefordert, für Ihr ID Austria Konto einen Benutzernamen und ein Signatur-Passwort festzulegen.

Eine Aufwertung ist zu empfehlen, weil nur bei der Vollfunktion die Möglichkeit besteht, die Gültigkeitsdauer zu verlängern.

Wie Sie Ihre ID Austria (Basisfunktion) aufwerten können, hängt davon ab, ob die umgestellte Bürgerkarte ursprünglich behördlich oder nicht behördlich ausgestellt wurde (behördliche Ausstellungen werden durchgeführt von Ministerien, Land OÖ inkl. BH und Stadt Wien). Unter "Signatur-Zertifikatsdaten einsehen" finden Sie je nachdem den Vermerk "behördlich" oder "nicht behördlich".

  1. Bei einer behördlichen Ausstellung wird Ihnen die Aufwertung bei Ihrer nächsten Anmeldung mit ID Austria angeboten. Halten Sie bitte dafür die Nummer Ihres aktuellen österreichischen Reisepasses oder Personalausweis bereit.
  2. Bei einer nicht-behördlichen Ausstellung muss eine behördliche Identifizierung auf einer Registrierungsbehörde durchgeführt werden. Wählen Sie dazu aus der Liste der verfügbaren Registrierungsbehörden in Österreich.

Signaturkarten (ohne Personenbindung) ermöglichen die Signatur von Dokumenten. Diese Signaturfunktion bleibt unverändert bestehen.

Zusätzlich kann zu einem bestehenden ID Austria Konto die Signaturkarte als 2. Authentifizierungsfaktor hinzugefügt werden. Nutzen Sie dafür die Funktion Signaturkarte hinzufügen als 2. Authentifizierungsfaktor.

Letzte Aktualisierung: 6. September 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt