Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
ex tunc
Sinnverwandte Begriffe: rückwirkend, von damals an
Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.
Last update: 01.01.2026
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