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Veröffentlichung von Meldungen

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Lt. § 5 des NÖ Ehrungsgesetzes sind das Land NÖ und die Gemeinden berechtigt, Ehrungen zu verlautbaren oder für eine Verlautbarung durch andere zu sorgen, sofern sich die geehrten Personen nicht dagegen schriftlich ausgesprochen haben.

Falls Sie also eine Verlautbarung Ihres runden Geburtstages, Hochzeitsjubiläums, der Geburt Ihres Kinder oder den Todesfall eines Angehörigen nicht wünschen, ersuchen wir Sie, uns dies schriftlich am Gemeindeamt der Gemeinde St. Pantaleon-Erla oder per E-Mail bekanntzugeben: 

gemeinde@st-pantaleon-erla.gv.at