St. Pantaleon-Erla

Freischneiden der Bäume/ Sträucher an der Grundstücksgrenze

Bäume, Sträucher und Hecken, welche besonders üppig gewachsen sind und mancherorts schon über die Grundgrenze auf öffentliches Gut ragen, sind zu entfernen. 

Wir ersuchen daher alle Anrainer zu öffentlichen Gemeindestraßen, Güterwegen, Gehsteigen oder sonstigen Verkehrsflächen, ihre Bäume, Sträucher und Hecken, welche über die Grundgrenze auf öffentliches Gut ragen, zu entfernen/ zurückzuschneiden.

Für die Freihaltung des Luftraumes (siehe Abbildung) oberhalb und neben den Verkehrsflächen ist der Grundstückseigentümer, auf welchem der Baum bzw. die Sträucher und Hecken stehen, verantwortlich. (Grundgrenze = Schnittgrenze). 

Wir weisen auch darauf hin, dass bei Unfällen bzw. Schäden an Fahrzeugen, welche auf Grund von Sichtbeeinträchtigung durch herabhängende Äste oder Sträucher zurückzuführen sind, die jeweiligen Grundstückseigentümer zur Verantwortung gezogen werden können!