Titel und Auszeichnungen

Rasenmähzeiten in der Steiermark

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

Letzte Aktualisierung

 

 

 

 

 

Weiz

Empfehlung 

Verwendung von lärmenden Geräten wie z.B. Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19 Uhr

zu unterlassen:

  • Sonntag
    • ganztägig 

1. Oktober 2019

Wenigzell 

Verordnung 

Rasenmähen 

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 15 Uhr
  • Sonntag
    • ganztägig 
7. Juli 2021

Werndorf

keine Vorgaben

 

 

 

Wies

Verordnung

Rasenmähen

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 7 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr
 

Wildon

Verordnung

lärmbelästigende Gartenarbeiten (Rasenmähen, Heckenscheren, Baumsägen)

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 19:30 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 14 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

1. Oktober 2019