Umzug

Leben in der Stadt Gerasdorf bei Wien

Hinweis

Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Arbeiten in Haus und Garten

Rasenmähen

Tätigkeit: Betrieb von Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Rasenmäher, Motorsense, Kettensäge u.ä.)

gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerblichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden

verboten:

  • täglich
    • 22 bis 6 Uhr
  • Samstag
    • ab 20 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

Tätigkeit: Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien, lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb von Pumpen, Mischmaschinen, Tackergeräten etc.)

gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerblichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden

verboten:

  • täglich
    • 22 bis 6 Uhr
  • Samstag
    • ab 20 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Regelungen bezüglich Kfz

Autowaschen

Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

Beispiel

Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

Auf öffentlichen Straßen

Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

Warmlaufenlassen des Motors

Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

Lärmbelästigung durch Mopeds

Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

Schneeräumung und Streupflicht

Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

Hundehaltung

Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Maulkorb- bzw. Leinenzwang

An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

  • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

Hinweis

Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ist von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich anzuzeigen.

Hundekot

Landesgesetzliche Bestimmung:
Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

Müll

Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

Hinweis

Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

Abfallsammelzentrum der Stadt

Abfallsammelzentrum Gerasdorf
Weinbergstraße
2201 Gerasdorf bei Wien

Abfallarten: Altholz (Holzmöbel, Pressspanplatten, Laminat, Bretter, Holzkisten, Holzfenster und -Türen (ohne Glas, etc.), Altöl, Altpapier, Aludosen, Asbestabfälle (Eternit, Dachschindeln, Blumentröge, etc.), Autobatterien (Batterien von Autos, Mopeds, etc.), Autoreifen, Baum-, Strauch- & Grünschnitt, Bücher, Grünschnitt (Rasenschnitt, Unkraut, etc.), Bauschutt (Schutt, Steine, Mörtel, Ziegel, Sand, Beton, Ytong, Fliesen, etc.), Bildschirmgeräte (Fernseher, Computer, Laptop, etc.), Elektro-Großgeräte (Waschmaschinen, Herde, Geschirrspüler, Boiler, etc.), Elektro-Kleingeräte (Radio, Computer, Lampen, Föhn, Handys, elektrisches Spielzeug, Drucker, Bügeleisen, etc.), Fahrzeuge (Autos, Moped, Motorrad), Farbreste (Behälter mit Farbresten), Getränkekartons (Saft- und Milchkartons), Kaffeekapseln aus Aluminium (Kaffeekapseln, Kaffee und Teepads aus Aluminium), Kanister und Kübel (Leere (pinselreine) Farbkübel, Kanister (z.B. von destiliertem Wasser, Scheibenputzmittel), etc.), Karton (Karton, Wellpappe, Schachteln, etc.), Kühlgeräte (Kühlschränke, Gefriertruhen und –schränke), Kunststoff-Folien (große Verpackungsfolien und große Säcke), Metallschrott (Fahrrad, Rohre, Bleche, Töpfe, Schrauben, Nägel, Möbel aus Metall, etc.), Metallverpackungen (Schraubverschlüsse von Gläsern, Konservendosen, Tierfutterdosen, etc.), NÖLI (Altspeiseöl und –fett), PET-Flaschen (Getränkeflaschen aus Kunststoff), Problemstoffe (Farben, Lacke, Spraydosen, Medikamente, Gasentladungslampen, Batterien, Lösungsmittel, Gifte, Pflanzenschutzmittel, Kosmetika, Reinigungsmittel, CD´s, DVD´s, Röntgenbilder), Sperrmüll (Teppiche, Polstermöbel, Möbel aus Kunststoff, Sanitärkeramik, Rigipsplatten, Glaswolle, Teerpappe, etc.), Styropor

Öffnungszeiten:

März bis November

  • Dienstag, Donnerstag und Freitag
    • 13:30 bis 17:30 Uhr
  • Mittwoch
    • 8 bis 12:30 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 11:30 Uhr
    • 13 bis 16:30 Uhr

Dezember bis Februar

  • Dienstag und Freitag
    • 13:30 bis 16:30 Uhr
  • Mittwoch und Donnerstag
    • 8 bis 11:30 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 11:30 Uhr
    • 13 bis 16:30 Uhr

Kontaktdaten der Stadt

Stadtgemeindeamt Gerasdorf bei Wien
Kirchengasse 2
2201 Gerasdorf bei Wien

Telefon: +43 2246 2272
Fax: +43 2246 2272-2000

Amtszeiten/Öffnunsgzeiten Bürgerservice:

  • Montag und Donnerstag
    • 7:30 bis 15:45 Uhr
  • Dienstag
    • 7:30 bis 19 Uhr
  • Mittwoch
    • 7:30 bis 12 Uhr
  • Freitag
    • 7:30 bis 11:45 Uhr

Öffnungszeiten Fachabteilungen (Bauamt, Finanzen & Personal, Stadtamtsdirektion, Standesamt & Staatsbürgerschaften):

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag
    • 7:30 bis 12 Uhr
  • Dienstag
    • 7:30 bis 19 Uhr
  • Freitag
    • 7:30 bis 11:45 Uhr

Öffnungszeiten Wirtschaftshof:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag
    • 7:30 bis 12 Uhr
  • Dienstag
    • 7:30 bis 15:45 Uhr
  • Freitag
    • 7:30 bis 11:45 Uhr

Homepage

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Die zuständige Gemeinde
  • oesterreich.gv.at-Redaktion