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Rasenmähzeiten im Burgenland

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 
Hinweis: Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt. Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Burgenland wieder. Gemeinde Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben Art der Tätigkeit Zeiten Letzte Aktualisierung           Weichselbaum  keine Vorgaben        Weiden am See  keine Vorgaben      1. Oktober 2019 Weiden bei Rechnitz Empfehlung Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern und Gartengeräten im Ortsgebiet   erlaubt: Montag bis Freitag  7 bis 19 Uhr, , Samstag 7 bis 17 Uhr, , zu unterlassen: Sonn- und Feiertagen ganztägig, , 1. Oktober 2019 Weppersdorf  keine Vorgaben      1. Oktober 2019 Wiesen Verordnung Betrieb von Rasenmähern sowie die Verwendung bzw. der Betrieb von sonstigen lärmerregenden Arbeitsgeräten  verboten: Sonn- und Feiertagen ganztägig, , 1. Oktober 2019 Wiesfleck keine Vorgaben     1. Oktober 2019 Wimpassing an der Leitha  keine Vorgaben       
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