Volksbegehren


Volksbegehren
"Recht auf Wohnen" / "Wiedergutmachung der Covid-19-Massnahmen" / "Black Voices" / "COVID-Maßnahmen abschaffen" / "Kinderrechte-Volksbegehren" / "GIS Gebühr abschaffen" / "für uneingeschränkte Bargeldzahlung"

19.09.-26.09.2022

Den Anträgen auf Einleitung eines Volksbegehrens wurde vom Bundesministerium für Inneres, gemäß § 6 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018, für folgende Volksbegehren stattgegeben:

  • COVID-Maßnahmen abschaffen
  • Black Voices
  • Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen
  • RECHT AUF WOHNEN
  • Kinderrechte-Volksbegehren
  • GIS Gebühr abschaffen
  • FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG


Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, von Montag, 19.09.2022 bis (einschließlich) Montag, 26.09.2022, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem, oder zu allen Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung erklären.
Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Bitte beachten:
Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Mehr Informationen zu der Eintragungswoche dieser Volksbegehren und allen weiteren Unterstützungsmöglichkeiten von Volksbegehren erhalten Sie unter http://www.bmi.gv.at/411/